Die Bundesregierung hat neue Regelungen für Heizungen beschlossen, die ab 2024 in Kraft treten werden. Damit soll der erste Schritt in Richtung Klimaneutralität im Jahr 2045 gemacht werden. Ziel ist es, spätestens ab dann Gebäude vollständig ohne fossile Energieträger zu heizen. Was diese Regelung für Eigentümer bedeutet und ob Sie sich zeitnah mit einem Austausch Ihrer Heizung beschäftigen müssen, haben wir von Quartier Eins hier zusammengefasst.
Konkret sehen die beschlossenen Regelungen vor, dass ab 2024 keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr installiert werden dürfen. Was sich zunächst sehr einschneidend anhört, wird von verschiedenen Ausnahmen und Übergangsfristen begleitet. Komplett ausgedient haben Öl und Gas als Energieträger daher nicht.
Wird die neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben, ist die ergänzende Nutzung von Öl oder Gas weiterhin möglich. Erreichen lassen sich diese 65 Prozent z. B. mit Solarthermie oder Wärmepumpen.
Der Gesetzentwurf stellt einen Kompromiss dar und sieht daher keine generelle Austauschpflicht von Heizungen vor. Funktioniert Ihre Öl- oder Gasheizung also aktuell noch, besteht kein akuter Handlungsbedarf, um einen Austausch vorzunehmen. Auch dürfen bestehende Heizungen repariert werden. Diese Regelung geht so weit, dass selbst im Falle eines irreparablen Schadens übergangsweise ein neuer Gas- oder Ölkessel eingebaut werden darf, solange dieser innerhalb von drei Jahren um entsprechende Techniken ergänzt wird, um die 65 Prozent Vorgabe zu erfüllen.
Ausnahmen gelten für Hausbesitzer, die älter als 80 Jahre sind. Diese sind von der Pflicht einer Umrüstung ausgenommen. Erst wenn die Immobilie verkauft oder vererbt wird, beginnt eine Übergangsfrist, innerhalb derer eine Ergänzung der Heizungstechnik vorgenommen werden muss. Auch wenn das Verhältnis von Gebäudewert und der nötigen Investitionssumme nicht angemessen erscheint, können Ausnahmeregelungen greifen, um zu große finanzielle Belastungen zu verhindern. Welche Fördermöglichkeiten allgemein für Eigentümer zur Verfügung stehen sollen, ist bisher nicht bekannt. Entsprechende Vorschläge werden aber erarbeitet.
Auch wenn diese Regelung nicht neu ist, hat sie weiterhin Bestand: Haben Eigentümer ihre Heizung 30 Jahre lang betrieben, gilt in vielen Fällen eine Pflicht zur Modernisierung. Ausnahmen gibt es auch hier unter anderem für Niedertemperatur- und Brennwertkessel und Eigentümer, die seit Februar 2002 in ihrem Eigentum wohnen.
Viele Eigentümer können daher vorerst aufatmen, wenn nicht unmittelbar der verpflichtende Austausch der Heizung bevorsteht. Dennoch lohnt sich ein prüfender Blick auf die aktuelle Heizung.
Ist die Anlage störanfällig oder bereits einige Jahre in Betrieb und damit weniger energieeffizient als neuere Modelle? Dann kann sich ein Austausch auch jetzt schon lohnen. Momentan wird ein Umstieg finanziell gefördert, wie lange diese Phase noch anhält, ist ungewiss. Fachleute bieten individuelle Beratungen an, um eine passende Heizanlage zu finden. Denn nicht für jede Immobilie ist jede Option passend. In diesem Rahmen kann Ihnen auch mitgeteilt werden, welche Fristen für einen Austausch gelten, denn als Laie hier den Überblick zu behalten, ist äußerst komplex.
Sie haben weitere Fragen zu den ab 2024 geltenden Regelungen für Heizungen? Dann sprechen Sie uns an. Wir von Quartier Eins helfen gerne weiter und stellen den Kontakt zu passenden Fachleuten her.